§ TSG Gutachten über das Amtsgericht — gilt nicht mehr!
seit 11/24 § SBGG Selbstbestimmungsgesetz über das Standesamt
https://sbgg.info/leitfaden-fuer-erklaerende-personen/
- Formloser Änderungsantrag übers Standesamt + m/w/d/ohne + entsprechenden Namen + Unterschrift per Post oder vor Ort abgeben … wird ggf. an Geburtsstandesamt weitergeleitet und dort dann wirksam
- Namens-Anzahl egal
- Namen muß zu Geschlechtseintrag passen
- Angaben/ Vorschläge hier noch nicht bindend… erst nach Erklärungstermin
- Innerhalb 3-6 Monaten Termin in Standesamt für Erklärung abgeben das ernsthaft + sicherer Wunsch
- → Name geändert und min. 1 Jahr nicht änderbar, KiJu kürzer möglich)
- Original mitbringen: Perso/ Reisepass, Auszug Geburtsregister, (Eheurkunde)
- Kosten ~45€
- Für ausländischen Staatsangehörige möglich, die:
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
- eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten
- eine „Blaue Karte EU“ besitzen.
Therapie:
Ich biete Begleittherapie, in der Sie die Themen besprechen können, die für Sie relevant sind, auch jenseits von Trans*. Selbstverständlich können Sie auch zu mir in Therapie kommen, wenn es sich um ein ganz anderes Thema handelt. Die 18-monatige Begleittherapie ist nach 10/18 (S3-Leitlinien) nicht mehr verpflichtend für operative Maßnahmen für gesetzlich Versicherte. Der MDK setzt seit 9/20 12x 50min Psychotherapie zur Diagnostik für die OPs voraus.
Die Gutachten für die Namensänderung oder Translebenslauf ist dafür nicht erforderlich!


