Trans* und Inter*

§ TSG Gutachten über das Amtsgericht — gilt nicht mehr!

seit 11/24 § SBGG Selbstbestimmungsgesetz über das Standesamt

https://sbgg.info/leitfaden-fuer-erklaerende-personen/

  1. Formloser Änderungsantrag übers Standesamt + m/w/d/ohne + entsprechenden Namen + Unterschrift per Post oder vor Ort abgeben … wird ggf. an Geburtsstandesamt weitergeleitet und dort dann wirksam
  • Namens-Anzahl egal
  • Namen muß zu Geschlechtseintrag passen
  • Angaben/ Vorschläge hier noch nicht bindend… erst nach Erklärungstermin
  1. Innerhalb 3-6 Monaten Termin in Standesamt für Erklärung abgeben das ernsthaft + sicherer Wunsch
    • → Name geändert und min. 1 Jahr nicht änderbar, KiJu kürzer möglich)
    • Original mitbringen: Perso/ Reisepass, Auszug Geburtsregister, (Eheurkunde)
    • Kosten ~45€
  1. Für ausländischen Staatsangehörige möglich, die:
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
    • eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten
    • eine „Blaue Karte EU“ besitzen.

Therapie:

Ich biete Begleittherapie, in der Sie die Themen besprechen können, die für Sie relevant sind, auch jenseits von Trans*. Selbstverständlich können Sie auch zu mir in Therapie kommen, wenn es sich um ein ganz anderes Thema handelt. Die 18-monatige Begleittherapie ist nach 10/18 (S3-Leitlinien) nicht mehr verpflichtend für operative Maßnahmen für gesetzlich Versicherte. Der MDK setzt seit 9/20 12x 50min Psychotherapie zur Diagnostik für die OPs voraus.

Die Gutachten für die Namensänderung oder Translebenslauf ist dafür nicht erforderlich!

Hilfreiche Dokumente und Links finden Sie zusammengestellt auf meinem Trans Padlet

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