Trans* und Inter*

TSG Gutachten

In der Begutachtung zur Vornamensänderung und Personenstandsänderung nach dem §TSG soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:

  1. Empfindet sich die Person aufgrund der Transsexualität nicht mehr dem Geburtsgeschlecht zugehörig?
  2. Steht die Person seit mindestens 3 Jahren unter dem Zwang, im Wunschgeschlecht zu leben?
  3. Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich dieses Zugehörigkeitsempfinden nicht mehr ändern wird?

Das Prozedere ist folgendermaßen:

  1. Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung bei Gericht und Benennung von zwei Wunsch-Gutachter*innen. Das Gericht kann (muss aber nicht) Ihren Wünschen entsprechen.
    • Es ist hilfreich, dem Antrag die eigene Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse hinzuzufügen, das beschleunigt den Prozess ungemein.
    • Bei geringem Einkommen (< 1500€ Brutto/ Monat) können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen (dann übernimmt das Gericht die Kosten für das Verfahren), ansonsten müssen Sie die Kosten für die Gutachten insgesamt vorstrecken und bekommen den Restbetrag erstattet. Die Preise für Gutachten variieren zum Teil sehr stark.
  2. Der Auftrag an die Gutachter*innen wird dann vom Gericht erteilt und der/die GutachterIn erhält die Kontaktdaten des Antragstellers.
  3. Der/die GutachterIn wird mit Ihnen Termine vereinbaren (ich mache meist 2-4 Termine); die Fertigstellung sollte – mit Ihrer Mitwirkung – in wenigen Wochen möglich sein.

Sie können mich gern kontaktieren um zu entscheiden/ herauszufinden, ob Sie mich als Gutachter benennen wollen.

Sollten Sie geringes Einkommen und trotzdem keinen Anspruch auf PKH haben, biete ich auch Ratenzahlung an.

Therapie:

Ich biete Begleittherapie, in der Sie die Themen besprechen können, die für Sie relevant sind, auch jenseits von Trans*. Selbstverständlich können Sie auch zu mir in Therapie kommen, wenn es sich um ein ganz anderes Thema handelt. Die 18-monatige Begleittherapie ist nach 10/18 (S3-Leitlinien) nicht mehr verpflichtend für operative Maßnahmen für gesetzlich Versicherte. Der MDK setzt seit 9/20 12x 50min Psychotherapie zur Diagnostik für die OPs voraus. Die Gutachten für die Namensänderung oder Translebenslauf ist dafür nicht erforderlich!

Hilfreiche Dokumente und Links

bml-walker [wie sich verschiedene Faktoren (Sex, Stimmung, Gender,…) auf den Gang auswirken]

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